Ein Verkehrswertgutachten beruht auf der Einschätzung von vielen verschiedenen Faktoren und Begebenheiten. Damit wir als Gutachter ein korrektes und zuverlässiges Ergebnis für Sie erarbeiten können, benötigen wir daher wichtige Unterlagen zur Immobilie, die Sie als Eigentümer oder Interessent uns zur Verfügung stellen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über die erforderlichen Unterlagen für Ihren individuellen Fall. Kontaktieren Sie uns!
Erforderliche Unterlagen für Ihr Gutachten
Erforderliche Unterlagen für Ihr Immobiliengutachten
Wir benötigen zur Erstellung einer sachverständigen Immobilienbewertung folgende Unterlagen von Ihnen:- Grundbuchauszug: nicht älter als drei Monate. Bei Ihrem Grundbuchamt erhältlich. Hier ist für uns insbesondere Abteilung 2 von großer Wichtigkeit, denn hier sind eventuelle Ansprüche von Dritten verzeichnet: wie z.B. Wohn- oder Vorkaufsrechte.
- Flurkartenablichtung: nicht älter als drei Monate. Bei Ihrem Katasteramt erhältlich.
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen (sofern vorhanden): Hier sind nicht nur die Grundrisse interessant, sondern auch Schnittzeichnungen und andere Zeichnungen von späteren An- oder Umbauten.
- Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Bei Ihrem Bauordnungsamt erhältlich.
- Mietverträge (nur bei vermieteten Objekten): Mietverträge und eine Aufstellung der Nettokaltmieten.
- Ggf. Baugrundgutachten (sofern vorhanden);
- Ggf. Altlastengutachten (sofern vorhanden);
- Bei Erbbaurecht benötigen wir den Erbbaurechtsvertrag und einen Nachweis des aktuellen Erbbauzinses.
- Bei Objekten unter Denkmalschutz benötigen wir eine Kopie des Denkmalbescheids.
- Bei Wohneigentum benötigen wir die Teilungs- und Abgeschlossenheitserklärung, sowie die Abrechnung der Nebenkosten und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen.
Für ein Mietwertgutachten:
- Mietvertrag
- Angaben zur Mietfläche (sofern nicht im Mietvertrag enthalten): die Wohnflächenberechnung
Für ein Bauschadensgutachten:
- Bauzeichnungen
- Detailzeichnungen (sofern vorhanden)
Natürlich variieren die erforderlichen Unterlagen zur Immobilienbewertung je nach Fall und sind daher immer individuell verschieden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer Immobilie.
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