Wir stehen Ihnen in allen Bereichen rund um die Immobilie als sachverständige Immobiliengutachter gern mit Rat und Tat zur Seite. Nach unserer umfassenden Beratung und Prüfung der Immobilie erstellen wir sachkundige Immobiliengutachten, die Ihnen zu vielerlei Zwecken dienlich sein werden. Sprechen Sie uns gern an und lassen Sie sich von uns umfassend beraten. Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Sie!
Honorare für Ihre Wertgutachten
Honorar für Wertermittlungsgutachten
Beim Vorhandensein von Besonderheiten wird das Honorar in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle entsprechend den nachfolgenden Ausführungen gesondert berechnet.
Zusätzlich werden folgende Nebenkosten entsprechend Aufwand abgerechnet:
- 0,60 €/km Fahrtkosten oder bezahlte Fahrtpreise
- 3,00 €/Textseite
- 0,15 €/Kopie DIN A4 s/w
- Farbfotos 1,50 €/Fotoseite
- Grundbuchauszug 10,00 €/Grundbuch
- Telefon, Porto, Bindematerial u. a.
- öffentliche Gebühren (z. B. von Ämtern) und sonstige Kosten nach Ist-Aufwand
- ggf. Tage- und Abwesenheitsgeld nach Reisekostenordnung sowie Übernachtungskosten
Honorar für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten
Die Höhe des Honorars für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten sowie für sonstige gutachterliche Tätigkeiten Ihrer Immobiliengutachter berechnet sich als Zeithonorar entsprechend Aufwand. Dabei erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an folgende Stundensätze:
1. für den Auftragnehmer
- 100,– bis 140,– €/Stunde
2. für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen
- 36,– bis 59,– €/Stunde
3. für Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder Wirtschaftliche Aufgaben erfüllen
- 31,– bis 43,– €/Stunde
Nebenkosten werden analog zu Wertermittlungsgutachten abgerechnet (siehe oben):
Sonstige Honorarvereinbarungen
Alternativ können je nach Objektart und Objektumfang auch folgende Honorarvarianten vereinbart werden:
- Honorar nach BVS Tabelle minus 25 % für überschlägige Wertermittlungen zum Beispiel nach Vorlagen von Banken und Versicherungen
- Honorar nach BVS Tabelle minus 20 % bei Verkehrswertermittlungen nur unter Heranziehung des Sachwertes oder Ertragswertes
- Abrechnung auf Stundenbasis zum Beispiel bei Objekten mir stark verschlissener Altsubstanz
- Pauschalhonorar nach Vereinbarung zum Beispiel bei Portfoliobewertungen
- Nebenkosten werden jeweils entsprechend den oben genannten Angaben abgerechnet
Die oben genannten Honorar- und Nebenkosten sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%.